Momentan agieren die privaten Navigations- und Routingdienste unabhängig von den Verkehrslenkungsmaßnahmen der öffentlichen Verkehrsleitzentralen (VLZ). Strategieinformationen, die von den VLZ veröffentlicht werden, können nur bedingt von den Navigationsdiensten verarbeitet werden. Zudem sind letztere auf die Routenoptimierung für den Einzelnutzer ausgelegt, während die Strategien der öffentlichen Hand auf die Optimierung des Gesamtverkehrssystems ausgerichtet sind. Dies führt letztlich zu suboptimal ausgenutzten Verkehrsinfrastrukturen.
Das Ziel dieser Studie im Auftrag des
Bundesamt für Straßenwesen (BASt) ist, eine IVS-Referenzarchitektur für einen Informationsaustausch zwischen der öffentlichen Verkehrssteuerung und privaten Routinganbietern zu entwickeln. Neben der Entwicklung der Referenzarchitektur soll auch eine funktionale Beschreibung des C2N-Dienstes als Grundlage für dessen Standardisierung erarbeitet werden.
Das Konsortium bestehend aus PRISMA solutions, AlbrechtConsult, der Landeshauptstadt Stuttgart und TCP International (Koordinator) analysiert zunächst themenverwandte Projekte, um den Stand der Technik und die Anforderungen an diesen Dienst zu eruieren. Auf dieser Basis wird in enger Abstimmung mit relevanten Akteuren (MDM User Group, OCA, Navigationsdienste) die IVS-Referenzarchitektur sowie ein Lastenheft entwickelt. Letzteres berücksichtigt die Anforderungen an einen sog. Strategieeditor ebenso wie an die notwendigen DATEX II-Schnittstellen. Die Referenzarchitektur baut auf vorhandenen Architekturen auf und erweitert diese für den C2N-Dienst. Neben diesen technischen Zielen wird zur Umsetzung des Dienstes auch ein Kooperations- und Evaluierungskonzept erstellt sowie sonstige Randbedingungen und Handlungsbedarfe zu seiner Implementierung identifiziert.
Dieser Darstellung liegen Teile der im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, vertreten durch die Bundesanstalt für Straßenwesen, unter FE-Nr. 77.0511/2017 durchgeführten Forschungsarbeit zugrunde. Die Verantwortung für den Inhalt liegt allein beim Autor.